Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Wasserzähler - Messdifferenzen

© knipseline #272938 pixelio.de

Auch wenn in einem Mietshaus alle Wohnungen mit Wasserzählern ausgestattet sind, ist zunächst die Anzeige des Hauptwasserzählers für die Betriebskostenabrechnung entscheidend. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) werden der am Hauptwasserzähler angezeigte Wasserverbrauch und die daraus resultierenden Wasserkosten, die an das Versorgungsunternehmen gezahlt werden müssen, als Gesamtwasserkosten in die Betriebskostenabrechnung eingestellt. Da der Hauptwasserzähler in aller Regel mehr Verbrauch anzeigt als alle Wohnungswasserzähler im Haus zusammen, kann für die Aufteilung der Wasserkosten auf die Wohnungen und Mietparteien das gemessene Ergebnis der Wohnungswasserzähler nicht eins zu eins übernommen werden. Stattdessen werden die Gesamtwasserkosten dann anteilig nach dem Verhältnis der Anzeigenwerte der Wohnungszähler auf die Mieter im Haus verteilt.

Anders allerdings bei extrem hohen Differenzen zwischen Haupt- und Wohnungszählern. Zeigt der Hauptwasserzähler über 20 Prozent mehr an als die Summe aller Wohnungszähler, ist das nicht mehr mit Messtoleranzen zu erklären. Dann spricht alles für einen Fehler im Versorgungssystem. Abgerechnet wird dann nach dem Ergebnis der Wohnungszähler (AG Rheine 10 C 331/14).

Messdifferenzen zwischen Haupt- und Wohnungszählern sind nach Angaben des DMB normal und werden von der Rechtsprechung bis zu 20 Prozent akzeptiert. Der Hauptzähler ist technisch aufwändiger konstruiert und alle eichpflichtigen Wasserzähler haben Messtoleranzen.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
 

Geschäftsstelle Gelsenkirchen

Gabelsbergerstr. 9
45879 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/ 249 18
Fax:       0209/ 14 69 49
Email

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
 


Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer

Ophofstr. 3
45894 Gelsenkirchen

Telefon:  0209/   37 54 77
Fax:           0209/ 933 22 78
Email

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen