Offener Brief
Kündigungssperrfrist - Kein verlängerter Schutz für Mieter in Gelsenkirchen
In Kürze tritt eine neue Kündigungssperrfrist in Kraft. Dann verlängert sich der Kündigungsschutz für Mieter, deren Wohnungen nach Umwandlung in Eigentumswohnungen und anschließendem Verkauf vom Erwerber selbst genutzt werden, von bisher 3 auf bis zu 8 Jahre. Die Verordnung gilt aber bisher nur in 37 Kommunen. Die Mieterinnen und Mieter in Gelsenkirchen profitieren bisher nicht von diesem erweiterten Kündigungsschutz.
"Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Städte mit ähnlichen Wohnungsmärkten unterschiedlich beurteilt und Gelsenkirchen nicht berücksichtigt wurde", bedauert Ernst Georg Tiefenbacher vom Mieterverein Gelsenkirchen. Schon im Vorfeld hatte der Mieterbund das Gutachten kritisiert, das Grundlage für die Beurteilung der Notwendigkeit einer Sperrfristverordnung in den jeweiligen Kommunen war. Die Ergebnisse beruhen auf Indikatoren, die für den Schutzzweck der Verordnung keine Rolle spielen. Gleichzeitig wurden wichtige Aspekte außer Acht gelassen.
Im Jahr 2013 müssen die größten Bestandhalter von Mietwohnungen in Nordrhein-Westfalen umfinanzieren. Allein bei der GAGFAH und der Deutschen Annington, die ca. 200.000 Wohnungen halten, werden 2013 Kredite von fast 8 Mrd. € fällig. Der Mieterbund befürchtet deshalb den Verkauf kleinerer und mittlerer Pakete aus dem Wohnungsbestand dieser Giganten an Investoren, deren Geschäftsstrategie in der Umwandlung und dem Verkauf von Wohnungen an Einzeleigentümer liegt. "Hier könnte es zu einer erheblichen Umwandlungszahl und Verdrängung von Mietern, die nicht in der Lage sind, Eigentum zu erwerben, kommen. Wir fordern die Landesregierung auf, den Wohnungsmarkt in einem Jahr erneut zu evaluieren und die Verordnung anzupassen", so der Vorsitzende Ernst Georg Tiefenbacher.
Der Mieterverein fordert auch die Kommunalverwaltung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt Gelsenkirchen in die Verordnung aufgenommen wird und den von Umwandlung betroffenen Mietern ein Schutz von 8 Jahren zuteil wird. "Es ist kein Grund ersichtlich, warum die Mieter in Städten wie Bottrop, Dortmund, Aachen, Leverkusen den Schutz des Gesetzes erhalten sollen, Gelsenkirchen aber auf dem Minimalschutz von 3 Jahren hängen bleiben soll.
Gerade die Mieter der Wohnungen von GAGFAH und der Deutschen Annington sind überwiegend nicht so begütert, dass sie sich kurzfristig am Wohnungsmarkt anderweitig orientieren können. Gerade auch sie benötigen dringend den Schutz vor privaten Wohnungshaien", so Tiefenbacher.
Es sei daher dringend erforderlich, auch den hiesigen Bürgern den 8-jährigen Schutz zu garantieren.
03.02.2012
Vorstand des Mieterverein Gelsenkirchen e.V. DMB
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Vermieter und Mieter in NRW kritisieren gemeinsam Pläne zur Dichtheitsprüfung
Der Mieterbund NRW und der VdW Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen wenden sich geschlossen gegen Pläne der Landesregierung, bei der Dichtheitsprüfung Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gegenüber Besitzern von Mehrfamilienhäusern – und damit auch deren Mietern – zu bevorzugen. Diskutiert wird, die Dichtheitsprüfung von Abwasserkanälen bei Ein- und Zweifamilienhäusern nur bei Gefahrenlage vorzuschreiben, bei Mehrfamilienhäusern aber generell. VdW-Verbandsdirektor Alexander Rychter: „Das wäre nicht nur ungerecht, sondern auch unlogisch: Warum soll die Abwassermenge ausschlaggebend für die Gesundheitsgefahr sein? Entscheidend ist doch wohl eher die Qualität.“ Und NRW-Mieterbund-Vorsitzender Bernhard von Grünberg ergänzt: „Am Ende könnte die Ungleichbehandlung die Mieter treffen, sollten die Kosten auf sie umgelegt werden. Mieter würden dann gegenüber Eigentümern klar benachteiligt.“ Beide Verbände halten eine anlassbezogene Prüfungspflicht für alle Kanäle für die sinnvollste Variante.
Der Landtag berät derzeit über einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Dichtheitsprüfung (am 26. Januar 2012 wurde die Beratung darüber in die Ausschüsse verwiesen). Dem Entwurf zufolge soll die oberste Wasserbehörde dazu ermächtigt werden, durch eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Landtags alle wesentlichen Pflichten wie Fristen und Methoden zur Dichtheitsprüfung zu regeln. Zwei Varianten werden diskutiert.
Eine Variante sieht vor, die Abwasserkanäle von Ein- und Zweifamilienhäusern nur dann prüfen zu lassen, wenn eine Gefahrenlage erkannt wird. Kanäle von Mehrfamilienhäusern sollen bis 2020 geprüft werden und danach alle 20 Jahre. Die zweite Variante bevorzugt ebenfalls Ein- und Zweifamilienhausbesitzer. Dieser Variante zufolge müssen diese Abwasserleitungen erst drei Jahre später als Mehrfamilienhauskanäle (bis Ende 2023) geprüft werden – und danach alle 30 Jahre (Mehrfamilienhäuser: alle 20 Jahre).
Mieterbund NRW und VdW Rheinland Westfalen lehnen jegliche Form der Ungleichbehandlung bei der Dichtheitsprüfung ab. Bei der Vorsorge einen Unterschied nach Wassermenge vorzunehmen, halten sie für widersinnig. Entscheidend sei, einen Kanal dann zu prüfen, wenn eine Gefahrenlage erkannt werde. Dann wäre auch eine gerechte Abrechnung möglich.
So sieht der Mieterbund NRW eine Ungerechtigkeit darin, dass nach der geplanten Reform die Kosten für die Dichtheitsprüfung per kommunaler Satzung auf alle Bürger umgelegt werden dürfen. Von Grünberg: „Die höheren Kosten entstehen bei Ein- und Zweifamilienhäusern, deren Kanäle wegen der Vorgärten oft länger sind. Menschen, die meist wegen geringerer finanzieller Mittel in einem Mehrfamilienhaus in Miete leben, müssten dann die Kosten der Eigenheimbesitzer mittragen.“
Und selbst wenn die Kosten für die Prüfung nicht auf die Mieter umgelegt werden sollten, wäre eine Ungleichbehandlung nicht hinnehmbar, so VdW-Verbandsdirektor Rychter: „Während der Eigenheimbesitzer auf dem Lande fein raus wäre, würde die Wohnqualität von Mehrfamilienhausmietern in Städten wie Dortmund, Duisburg oder Köln sinken, weil die Vermieter weniger Geld in die energetische Sanierung investieren könnten.“
Nach der bisherigen Regelung müssen alle Abwasserleitungen bis 2015 geprüft werden.
Dem VdW Rheinland Westfalen gehören 470 Mitgliedsunternehmen der kommunalen/öffentlichen, genossenschaftlichen, kirchlichen sowie industrieverbundenen/privaten Wohnungs- und Immobilienwirtschaft an, die über eine Millionen Wohnungen allein in Nordrhein-Westfalen bewirtschaften. Etwa ein Fünftel der nordrhein-westfälischen Bevölkerung wohnt und lebt in diesen Wohnungsbeständen.
Der Deutsche Mieterbund Nordrhein-Westfalen e.V. (DMB NRW) ist die Dachorganisation für 52 Mietervereine. Er vertritt die wohnungspolitischen Interessen der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen. Über eine Millionen Mieter vertrauen auf die Rechtsberatung der Mietervereine.
26.01.2012
Deutscher Mieterbund NRW
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Dichtheitsprüfung - Neue Kostenverteilung benachteiligt Mieter
Mit der Novellierung des Landeswassergesetzes zur Regelung von Dichtheitsprüfungen
privater Abwasseranlagen rollt eine weitere Kostenlawine auf die privaten Haushalte
zu.
Der Gesetzesentwurf enthält eine Satzungsermächtigung für Gemeinden, wonach
diese die Kosten für die Überwachung der privaten Zuleitungskanäle als kommunale
Gebühr von allen Steuerzahlern erheben können. „Wir protestieren gegen diese
Möglichkeit der Kostenverteilung. Damit müssen insbesondere die Bewohner großer
Wohnanlagen für eine Leistung zahlen, die sie selbst gar nicht in Anspruch nehmen.
Das ist eine Umverteilung der Kosten von oben nach unten, von den Reicheren zu
den Ärmeren“, befürchtet Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen
Mieterbundes Nordrhein-Westfalen.
Wohnanlagen liegen in der Regel nah zum öffentlichen Kanalnetz, die privaten Kanalanschlussleitungen messen hier nur wenige Meter. Das ist bei vielen Einfamilienhäusern,
insbesondere in ländlichen Regionen, nicht der Fall. Die Kosten der Kanalüberwachung
für Eigenheime dürften aufgrund wesentlich längerer Kanalanschlüsse
dementsprechend höher ausfallen. „Die Ermächtigung der Kommunen zur Umverteilung
dieser Kosten auf alle Bürger benachteiligt diejenigen, die sich ohnehin aus finanziellen
Gründen für eine Mietwohnung statt ein Eigenheim entschieden haben
und muss ersatzlos gestrichen werden“, fordert Bernhard von Grünberg.
Auch wenn die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen generell eine sinnvolle
Umweltschutzmaßnahme ist, konnte bis heute nicht belegt werden, dass häusliche
Abwässer eine tatsächliche Verschmutzungsgefahr und Trinkwassergefährdung darstellen.
Wesentlich größere Belastungen dürften von Industrie und Landwirtschaft
ausgehen. Sie sollten vorrangig in die Pflicht genommen werden. Der Ansatz bei den
Privathaushalten ist daher falsch und muss korrigiert werden.
23.01.2012
Deutscher Mieterbund NRW
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