Sie möchten Energie sparen? Wir möchten Ihnen dabei helfen.

Checken Sie hier ihren Energieverbrauch und erhalten Sie wertvolle Energiespartipps von CO2online

online-checks

Zur Erstellung der jährlichen Betriebskostenspiegel ist ausreichendes Datenmaterial notwendig.

Bitte unterstützen Sie uns und stellen auch Sie uns Ihre Betriebskosten-Daten zur Verfügung.

Zur Dateneingabe

Kampagne Mietenstopp

Errechne Deine Mietenbilanz

Mach Deine Mietentwicklung sichtbar und schick sie direkt an Deinen Abgeordneten!

Bilanz errechnen

Mietkaution - nur die reinen Netto- oder Grundmieten zählen

Nach dem Gesetz darf die Mietkaution, die Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages vereinbaren können, höchstens drei Monatsmieten betragen. Dabei zählen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes e.V. (DMB) nur die reinen Netto- oder Grundmieten mit, nicht aber die Betriebskostenvorauszahlungen oder -pauschalen.

Die Obergrenze von drei Monatsmieten gilt unabhängig von der Art der Sicherheitsleistung, also sowohl bei der Barkaution, dem Sparbuch, der Wertpapierverpfändung als der Bürgschaft. Muss der Mieter nach der Absprache im Mietvertrag neben der Barkaution zusätzlich eine Bürgschaft beibringen, werden beide Mietsicherheiten zusammengezählt. Auch dann darf die Obergrenze von drei Monatsmieten nicht überschritten werden.
Eine Ausnahme gilt nach Angaben des DMB dann, wenn die zusätzliche Bürgschaft dem Vermieter freiwillig angeboten wird und der Mieter hierdurch nicht besonders belastet wird. Gemeint sind zum Beispiel Fälle, in denen Eltern für ihre noch in der Ausbildung befindlichen Kinder bürgen.

Die typische Mietkaution ist aber die so genannte Barkaution. Hier erhält der Vermieter die vereinbarte Mietsicherheit „bar“ oder auf sein Konto überwiesen. Der Vermieter muss dann das Geld „insolvenzfest“ auf einem Sonderkonto, einem so genannten Mietkautionskonto zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anlegen. Zinsen und Zinseszinsen, die während der Mietzeit anfallen, erhöhen die Mietsicherheit und müssen ggf. am Ende der Mietzeit zusammen mit dem Kautionsbetrag an den Mieter wieder ausgezahlt werden.

Haben Sie Fragen zu Ihrem Mietverhältnis oder Ärger mit Ihrem Vermieter?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf:
 

Geschäftsstelle Gelsenkirchen

Gabelsbergerstr. 9
45879 Gelsenkirchen

Telefon: 0209/ 249 18
Fax:       0209/ 14 69 49
Email

Öffnungszeiten

Montag: geschlossen

Dienstag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
 


Geschäftsstelle Gelsenkirchen-Buer

Ophofstr. 3
45894 Gelsenkirchen

Telefon:  0209/   37 54 77
Fax:           0209/ 933 22 78
Email

Öffnungszeiten

Montag - Donnerstag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr
14:00 Uhr - 16:00 Uhr

Freitag
10.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch: geschlossen