Nach Einschätzung des Mietervereins Gelsenkirchen schöpft die LEG die gesetzlichen Spielräume nicht nur maximal aus, sondern überschreitet diese in unzähligen Fällen. In den überwiegend durch den Mieterverein Gelsenkirchen e.V. geprüften Mieterhöhungsbegehren wird die ortsübliche Vergleichsmiete falsch berechnet und eine deutlich überhöhte Miete ausgewiesen.
„Wir beobachten hier mit großer Sorge, wie der Druck auf die Mieterinnen und Mieter in Gelsenkirchen weiter erhöht wird“, erklärt Rechtsanwalt Pascal A. Pracht, 1. Vorsitzender beim Mieterverein Gelsenkirchen e.V. DMB. „Viele Mieterhöhungsbegehren halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand. Der überwiegende Teil der Mietanpassungsbegehren ist nicht zustimmungsbedürftig, da die ortsübliche Vergleichsmiete teils erheblich überschritten wird. Wer die Zustimmung unüberlegt unterschreibt, zahlt damit jahrelang eine zu hohe Miete. Darüber hinaus wird der generelle Mietpreis in Gelsenkirchen so in die Höhe getrieben. Wir raten allen Betroffenen dringend dazu, kühlen Kopf zu bewahren und die Mieterhöhungsbegehren prüfen zu lassen.“
Wichtige Verhaltenstipps für betroffene Mieter:
- nichts überstürzt unterschreiben:
Für die Zustimmung zu einer Mieterhöhung gilt eine gesetzliche Überlegungsfrist. Diese läuft bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang des Schreibens.
- keine automatische Zahlung:
Überweisen Sie den geforderten Mehrbetrag nicht vorschnell. Eine Überweisung kann unter Umständen als stillschweigende Zustimmung gewertet werden.
- Formalien und Begründung prüfen:
Jede Mieterhöhung muss schriftlich begründet sein und die gesetzliche Kappungsgrenze von maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren einhalten.
- Beratung in Anspruch nehmen:
Mitglieder des Mietervereins Gelsenkirchen e.V. DMB können das Schreiben direkt prüfen und ggf. unberechtigten Forderungen widersprechen lassen.
Der Mieterverein Gelsenkirchen e.V. DMB bietet für Betroffene insoweit auch Sonderberatungstermine an.