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Erläuterungen zur Rechtsschutzversicherung
Versicherer ist die
Zurich Insurance plc NfD
53287 Bonn
Tel.: 0228/ 268 -26 50
Rechtsschutzleistungen
Bis zu 35.000,00€ Kostenübernahme für alle anfallenden Kosten des Rechtsstreits (Gerichtskosten, ges. Anwalts- und Sachverständigenhonorare, Zeugengebühren, etc.) - nicht außergerichtlich.
Selbstbeteiligung
50,00€
Wartefrist
3 Monate Wartefrist sowie Vorvertraglichkeitsregelung.
Achtung:
Gemäß § 14 Abs. 3 der allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung gilt folgende Regel:
In allen übrigen Fällen gilt der Versicherungsfall in dem Zeitpunkt als eingetreten, in dem der Versicherungsnehmer, der Gegner oder ein Dritter begonnen hat oder begonnen haben soll, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.
Bei mehreren Verstößen ist der adäquat ursächliche Verstoß maßgeblich, wobei tatsächliche oder behauptete Verstöße, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsvertrages für das betroffene Wagnis zurückliegen, für die Feststellung des Versicherungsfalles außer Betracht bleiben.
Liegt der tatsächliche oder behauptete Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn oder löst eine Willenserklärung oder Rechtshandlung, die vor oder innerhalb von drei Monaten nach Versicherungsbeginn vorgenommen wird, den Versicherungsfall aus, besteht kein Versicherungsschutz.
Nach § 5 Abs. 1 der Satzung des Mietervereins erlischt der Versicherungsschutz desEinzelmitglieds, wenn der fällige Mitgliedsbeitrag nicht rechtzeitig und vollständig gezahlt worden ist.
Bei nachträglicher Zahlung lebt der Versicherungsschutz erst drei Monate nach Zahlung wieder auf.
Besondere Hinweise
Kommen Sie rechtzeitig zur Beratung!
Je früher Sie kommen, desto besser können wir Ihnen helfen.
Die Rechtsschutzversicherung tritt nur ein, wenn Sie vorher die Beratung des Mietervereins in Anspruch genommen haben.
Nur der Mieterverein kann die Übernahme der Prozesskosten bei der Rechtsschutzversicherung beantragen.
Beauftragen Sie daher niemals einen Rechtsanwalt, ohne vorher den Mieterverein gefragt zu haben.
Die Rechtsschutzversicherung tritt nur bei Rechtsstreitigkeiten aus Ihrem Mietverhältnis ein.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den Mieterverein.
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